Ebend gerade Post von einem Advertiser (Partnerprogramm Betreiber) erhalten, dass sich anscheinend die schon länger dauernde Diskussion um die Schaltung von Marken (Brand) Keywords durch Dritte (= Brand Bidding) im Sinne der Werbung für die Marke positiv zu gunsten Googles und der Werbenden gelöst hat.
Dazu der folgende Artikel im Inside Adwords Blog. Ein Auszug aus dem Artikel:
Heute präsentieren wir eine wichtige Änderung der Google-Markenrichtlinie für AdWords. Ein Unternehmen, das bei Google in Europa Anzeigen schaltet, kann jetzt geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Wenn ein Nutzer zum Beispiel den Markennamen eines Herstellers von Fernsehgeräten eingibt, kann er ab sofort relevante und hilfreiche Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikelhändlern finden sowie Inserate anderer Produzenten überprüfen.
Die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords tritt am 14. September in Kraft. Mit ihr passen wir die Vorgehensweise in Europa an unsere Markenrichtlinie in den meisten Ländern der Welt an. In den USA und Kanada können Inserenten schon seit 2004 fremde Markenbegriffe verwenden, in Großbritannien und Irland seit 2008 und in vielen anderen Ländern seit Mai 2009. Eine vollständige Liste der Länder, in denen diese Richtlinie bereits gilt, finden Sie hier.
Aber von wegen, wer denkt das jetzt lustig auf Marken Keywords bei Adwords gebucht werden kann, der irrt. Der Advertiser, von dem ich die e-Mail erhielt, teilte gleichzeitig mit, dass es weiterhin nicht erlaubt ist, auf die seine Marke zu buchen.
Bin gespannt wie es weiter geht….